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Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Fragen zum Thema Krankenversicherungen im Ausland und weltweit.
Versicherung im Ausland (Allgemein)
Was sind die wichtigsten Punkte einer optimalen Krankenversicherung im
Ausland ?
Wir empfehlen den Abschluss einer deutschen privaten Krankenversicherung mit
weltweiter Deckung und ohne Bedingungen bzw. ohne
Einschränkungen und mit Leistungen, die über der deutschen
Gebührenordnung für Ärzte liegen. Der Vorteil liegt in der freien
Arztwahl weltweit und der Möglichkeit vorübergehend oder für immer nach
Deutschland zurückzukehren.
Wie lange ist eine Versicherung im Ausland möglich?
Abhängig vom Grund der Reise 3 bis 5 Jahre (je nach Tarif) oder als
Vollversicherung unbegrenzt.
Wo besitzen die Versicherungen jeweils ihre Gültigkeit?
In der Regel besitzen alle durch uns vermittelten Versicherungsprodukte
Weltgeltung, d.h. der Versicherungsschutz besteht weltweit in den meisten
Ländern rund um den Globus. Bei der Vollversicherung gibt es jedoch auch
Tarifoptionen, welche bestimmte Länder und Regionen ausschließen wodurch meist
eine Senkung des Beitrags erreicht werden kann.
In welcher Höhe werden Kosten und Gebühren erstattet? Spielt hierbei die
deutsche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) eine Rolle?
Abhängig vom gewählten Tarif bzw. Tarifoptionen werden Kosten und Gebühren
für medizinisch notwendige Heilbehandlungen in der Regel in voller Höhe zu 100%
erstattet. Dabei ist die Höhe der Erstattungen unabhängig von der
Gebührenordnung. Gerade in den USA liegen die Kosten für medizinische Leistungen
weit über den deutschen Standards. Das heißt Unkosten werden in der Höhe
erstattet, in der sie tatsächlich anfallen. Jedoch müssen immer Punkte wie
Selbstbeteiligung, Tarifstruktur mit den jeweiligen Erstattungssätzen und Limits
(falls überhaupt vorhanden) bedacht werden.
Wie hoch liegt die Beteiligung meines Arbeitgebers im Ausland an meiner
deutschen Krankenversicherung?
Es gibt keine allgemeine Regelung, welche die Höhe oder Art der Beteiligung
an den Versicherungskosten von Seiten des Arbeitgebers regelt. Jedoch bieten
etwa 80% der amerikanischen Unternehmen die Übernahme der Beiträge für eine
deutsche Versicherung an, welche auf Höhe der einer amerikanischen
Krankenversicherung liegen. Für die Verhandlung mit der Personalabteilung (HR
Department) konnten wir vielen Kunden wertvolle Tipps geben (auch anhand von
konkreten Zahlen und Fakten), um diesen Zuschuss auch für eine deutsche
Versicherung zu erhalten.
Mit welchem Versicherungsunternehmen arbeiten sie zusammen?
Es gibt in Deutschland ca. 40 private Krankenversicherungen. Unter diesen
bieten nur wenige eine weltweite Deckung an, die zeitlich unbefristet ist und
über die deutschen Sätze der Gebührenordnung (GOÄ und GOZ) gilt.
Grundsätzlich arbeiten wir mit verschiedenen Unternehmen eng zusammen und
bieten deren Produkte je nach Bedarf und größten Nutzen für den Kunden an.
Jedoch prüfen wir auch ständig neue Produkte aller großen
Versicherungsgesellschaften, welche wir bei gegebener Konkurrenzfähigkeit in
unser Portfolio aufnehmen.
Vollversicherung gegen befristete Krankenversicherung
Was versteht man unter einer Vollversicherung bzw. unbefristeten
Auslandskrankenversicherung?
Bei einer langfristigen Krankenversicherung handelt es sich im Grunde um eine
deutsche Privatversicherung mit vollen Leistungen inklusive Vorsorge und
Zahnersatz. Eine Vollversicherung ist stets unbefristet und kann so für das
ganze Leben bestehen. Leistungen können nach Kundenwunsch zugeschnitten
werden, Optionen wie Selbstbehalt, Einzelbettzimmer, Chefarztbehandlung, usw.
sind wählbar. Darüber hinaus ist bei der Vollversicherung eine Absicherung
der ganzen Familie inklusive Ehe- bzw. Lebenspartner, sowie Kindern möglich.
Für die Beitragsberechnung wird der Gesundheitszustand, das Eintrittsalter,
Geschlecht und der Tarif zugrunde gelegt. (>Vollversicherung)
Es gibt auch flexible und günstige Gruppenverträge, welche für Firmen oder
Organisationen mit Mitarbeitern im Ausland geeignet sind. Diese sind von den
Bedingungen auf die Bedürfnisse eines Unternehmens angepasst, um den
administrativen Aufwand für die Unternehmen und Mitarbeiter zu minimieren und
gleichzeitig eine optimale Abdeckung und Topleistungen zu bieten. Bei
Gruppenverträgen mit mehr als 20 Versicherten entfallen medizinische Fragen
(Risikountersuchung), was zur Folge hat, dass es keine Ablehnung gibt. (>Corporate)
Bei der langfristigen Krankenversicherung gibt es also eine Vielzahl von
Produkten und Paketen aus denen man wählen kann, ganz nach Wunsch und
Bedürfnissen. Darum ist eine persönliche und ausführliche Beratung unerlässlich!
(>Beratungsbogen)
Was genau versteht man dann unter einer kurz- oder langfristigen, bzw.
zeitlich befristeten Reiseversicherung?
Reisekrankenversicherungen decken nur Heilbehandlungen für Krankheiten ab,
die während des Aufenthalts, also auf der Reise, im Ausland auftreten.
Ausgeschlossen sind Leistungen zur Vorsorge und Zahnbehandlungen werden nur in
akuten Notfällen schmerzstillend behandelt. Die Laufzeit einer solchen Police
ist meist auf einige Monate oder Jahre (je nach Tarif max. 3-5 Jahre)
beschränkt. Die Leistungen sind pauschal in festen Paketen vorgeschrieben, es
sind teilweise wenige zumeist gar keine Änderungen oder Anpassungen möglich.
Dafür sind der Abschluss einer befristeten Versicherung und das Produkt selbst
unkompliziert und pflegeleicht. Eine Auslandsversicherung kann direkt auf
unserer Homepage abgeschlossen und der Versicherungsschein sofort ausgedruckt
werden. Alles ohne Voruntersuchung und großen Bürokratieaufwand. Die
Auslandskrankenversicherung ist nur für Einzelpersonen abschließbar und besitzt
Weltgeltung, ist also rund um den Globus einsetzbar. Die Beiträge sind je nach
Tarif pauschale Tages- oder Monatsprämien, abhängig nur von den Leistungen im
Versicherungspaket und der Laufzeit. (>befristete
KV)
Überlegungen vor der Entscheidung
Was gibt es auf langfristige Sicht bei der Wahl einer Krankenversicherung
fürs Ausland zu beachten?
Bei einem befristeten kürzeren Aufenthalt im Ausland, besonders wenn ein
fester Zeitraum und eine Rückkehr ins Heimatland absehbar sind, spricht nichts
dagegen eine befristete Versicherung abzuschließen. Allerdings muss man hier die
genannten Einbussen bei den Leistungen in Kauf nehmen. Man sollte sich auch gut
überlegen, was man mit seiner Krankenversicherung zuhause in Deutschland macht,
damit man bei einer Rückkehr keine Lücken im Versicherungsschutz hat und im
schlimmsten nicht ganz ohne Schutz dasteht.
Bei der Nutzung einer kurzfristigen Reiseversicherung hat man kein Recht auf
Altersrückstellungen wie bei einer Vollversicherung. Diese kommen später im
Alter zum Tragen und senken dann die Versicherungsbeiträge.
Beim Wechsel von einer befristeten Auslandsversicherung in eine
Vollversicherung wird eine Prüfung des Gesundheitszustands, auch Risikoprüfung
genannt, vorgenommen. Diese kann im schlimmsten Fall – z.B. einer inzwischen
vorliegenden Erkrankung – zu einer Ablehnung durch die Versicherung führen.
Daher ist es bei einer langfristigen Planung unerlässlich möglichst früh in eine
unbefristete Vollversicherung zu wechseln. Um ganz auf Nummer Sicher zu gehen,
empfiehlt es sich, vor Reiseantritt die Vollversicherung zu wählen.
Ist es wahr, dass seit 2007 meine alte Krankenversicherung verpflichtet ist
mich auch nach längerer Abstinenz wieder aufzunehmen?
Dies ist, nach heutiger Rechtslage seit 2007 richtig. Die Jahrzehnte davor
gab es keine bzw. kaum Möglichkeiten, in die Gesetzliche oder frühere private
Versicherung zurückzukehren. Die einem heute nach einer Rückkehr zustehenden
Leistungen sind als Notlösung gedacht und bieten nur eine absolute
Basisversorgung, für den Fall, dass man im Rentenalter keine Rücklagen haben
sollte. Gerade im späteren Lebensalter legt der Kunde gesteigerten Wert auf TOP
ärztliche Leistungen sowie im Krankenhaus. Auch kann auf lange Sicht nicht
garantiert werden, dass diese Regelung so bestehen bleibt, da es bereits in der
Einführungsphase zu Komplikationen gekommen ist. Man sollte sich vor einem
Wechsel in eine ausländische Krankenversicherung und der Kündigung der deutschen
Versicherung beraten lassen. Die beste Lösung ist eine langfristige
Versicherung, welche über die deutschen Sätze der Gebührenordnung (GOÄ, GOZ)
hinausgeht, und die auch im Alter und überall auf der Welt genutzt werden
kann.
Muss ich mich vor Abschluss einer Krankenversicherung medizinisch
untersuchen lassen?
Eine Voruntersuchung ist bei einer befristeten Reiseversicherung nicht
nötig. In der Regel gilt: Vorerkrankungen sind prinzipiell
ausgeschlossen.
Anders sieht dies bei einer Vollversicherung aus. Hier werden
Gesundheitsfragen gestellt. Bei Vorerkrankungen kann es in manchen Fällen zu
einem Risikozuschlag kommen (dieser kann nach einigen Jahren Behandlungs- und
Beschwerdefreiheit wieder gestrichen werden). Ein Gesundheitscheck wird auf
jeden Fall fällig, wenn es gar keine Vorversicherung gibt, oder nur eine
Reiseversicherung, oder eine Vollversicherung mit hoher Selbstbeteiligung.
Während der Versicherung
Wie bin ich im Fall eines Aufenthalts bzw. Besuchs in Deutschlands
abgesichert?
Ein solcher Fall ist bei den Reiseversicherungen nur teilweise abgedeckt. Je
nach Tarif kann die Deckung komplett auf das Ausland beschränkt sein, d.h.
sobald man Fuß auf deutschen Boden setzt steht man ohne Versicherungsschutz da.
Manche befristeten Tarife schützen den Versicherten für kurze Zeit (meist wenige
Wochen) auch im Falle eines Urlaubs in Deutschland oder einem anderen Drittland.
Auf der sicheren Seite ist man aber in jedem Fall mit einer
Vollversicherung. Diese besitzt ihre Gültigkeit ganz unbeschränkt auch in
Deutschland. Somit kann man ganz flexibel auch längere Heimaturlaube genießen.
Eine permanente Rückkehr nach Deutschland ist abgesichert.
Was kann im schlimmsten Fall bei falscher Absicherung bzw. fehlerhaften
Angaben passieren?
Bei fehlerhaften oder falschen Angaben bei Vertragsabschluss kann es im
Zweifelsfall passieren, dass die Versicherung Zahlungen ablehnt bzw. den Schutz
von deren Seite komplett aufhebt. Dies kann auch bei laufenden Behandlungen und
bei Vorsatz sogar rückwirkend geschehen. Das heißt der Versicherungsträger ist
in einem solchen Fall auch berechtigt bereits gezahlte Leistungen
zurückzufordern. Aber schon allein die Ablehnung von Zahlungen selbst kann sehr
teuer werden, gerade im Ausland wie zum Beispiel in Amerika muss man mit
horrenden Kosten für Heilbehandlungen rechnen. Daher sollte man seinem
Versicherungsunternehmen nichts vorenthalten und bei Antragsstellungen
Fehlinformationen vermeiden. Mit unserer Unterstützung bei der Antragstellung,
aber auch bei der Abwicklung im Versicherungsfall, können solche Fälle vermieden
werden. Profitieren Sie von unserer über 20-jährigen Erfahrung im Bereich
Krankenversicherungen und lassen Sie uns gemeinsam die für Sie besten Leistungen
erkämpfen besser: erhalten. (>Service)
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