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Eine befristete
Auslandskrankenversicherung oder auch Reisekrankenversicherung
genannt wird grundsätzlich in kurzfristige, bis max. 1 Jahr (Tarifoptionen
365), und langfristige, mit einer Laufzeit bis maximal 3 bzw. 5
Jahren (Tarifoptionen BASIC und PROFI), Versicherungen unterteilt.
Beide Optionen besitzen Weltgeltung, sind also rund um den Globus
einsetzbar. Die Beiträge sind je nach Tarif pauschale Tages- oder
Monatsprämien und richten sich nach den Leistungen im
Versicherungspaket und der Laufzeit. Eine kurzfristige
Auslandskrankenversicherung muss in der Regel vor der Reise
abgeschlossen werden, bei der langfristigen gibt es auch Ausnahmen.
Kurzfristige
Auslandsversicherungen …
sichern über die Laufzeit von bis zu 12 Monaten NUR Krankheiten ab,
die während des Aufenthaltes bzw. der Reise, im Ausland auftreten.
Ausgeschlossen sind Leistungen zur Vorsorge, Schwangerschaft und
Geburt. Im Zahnbereich wird die schmerzstillende Zahnbehandlung nur
in Notfällen erstattet.
Dafür ist bei einer befristeten Auslandsversicherung der Abschluss
sofort möglich und kann direkt auf unserer Homepage getätigt, sowie
der Versicherungsschein sofort ausgedruckt werden. Alles ohne
Voruntersuchung und großen Bürokratieaufwand.
Übersicht der
kurzfristigen und mittelfristigen Tarife >
Langfristige
Auslandsversicherungen …
verhalten sich ähnlich wie die kurzfristigen Lösungen jedoch mit
einer Laufzeit von bis zu 3 bzw. 5 Jahren.
Die Leistungen sind besser und es besteht – abhängig vom jeweiligen
Tarif – die Möglichkeit Vorerkrankungen, Vorsorge, Schwangerschaft
und Zahnbehandlungen, sowie Zahnersatz mitzuversichern.
Einige
langfristige Pakete finden Sie in unserer Übersicht >
Umfangreichere Tarife mit mehr Optionen und Möglichkeiten können
jedoch nur nach einer Beratung angeboten werden (>Beratungsbogen)
Vorsicht!
Auch wenn sich das alles ganz gut
anhört, haben kurzfristige und langfristige Auslandsversicherungen
auch ihre Nachteile und können die Vollversicherung nicht ersetzen!
Der Haken ist die zeitliche Befristung, welche gnadenlos spätestens
nach der maximalen Vertragslaufzeit endet. Dies kann auch passieren,
wenn man sich noch in einer laufenden Behandlung befindet! Die
Kosten der (Weiter)Behandlung muss man dann selbst tragen!
Falls man länger als geplant im Ausland bleibt, steht man plötzlich
ganz ohne Versicherungsschutz da! Der Wechsel in die
Vollversicherung ist gebunden an eine Risikoprüfung. Hierbei kann es
zu Risikozuschlägen oder im schlimmsten Fall auch zu einer Ablehnung
des Antrags führen!
Falls Sie nicht genau wissen, wie lange Sie im Ausland bleiben
werden oder welche Gesundheitsabsicherung die richtige für Sie ist,
wir helfen Ihnen sehr gerne weiter.
Füllen Sie hierzu einfach unseren (>Beratungsbogen)
aus!
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